Qualitätssicherung / Überwachung:
Alle ca. 2 1/2 Jahre erfolgt eine Stichproben-Prüfung von Gutachten oder sonstigen Sachverständigenprodukten.
Weiterbildung:
Jährliche qualifizierte Weiterbildung von mindestens drei vollen Tagen (24h) muss nachgewiesen werden.
Qualitätsförderung:
Jeder Partner erhält in allen Fragen Beratung. Reklamationen zu den vom Zertifikatsinhaber erstellten Gutachten werden von ZAK-Zert umgehend bearbeitet.