Rezertifizierung:

Auf Antrag und vor  Ablauf der Zertifizierung nach 5 Jahren werden erneut Gutachten zur Prüfung angefordert und durch  2 Prüfer des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander geprüft und bewertet.

Stellt sich das Ergebnis der Überprüfung als überdurchschnittlich gut dar, kann auf ein Fachgespräch im Rahmen der Rezertifizierung  verzichtet werden.

Die Rezertifizierung besitzt wiederum eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.